Um 12 Uhr Beginn der Demonstration auf dem Alexanderplatz! Die Route führt über die Karl-Marx-Allee über Strausberger Platz, Weberwiese bis zum Frankfurter Tor, rechts in die Warschauer Straße, über Oberbaumbrücke zum Schlesisches Tor, Schlesische Straße bis zur Eichenstraße.
Ein sehr schönes Mobilisierungsvideo findet Ihr hier (2:51 min). Es gibt auch noch die 1. Ausgabe von 2018, die auch ganz reizend ist, hier (1:42 min). "Der Stadt der steigenden Mieten, in der wenigen gehört, was alle brauchen, setzen wir unseren Zusammenhalt, unsere Vielfalt und Solidarität entgegen. Wir wollen eine Stadt:
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Das Forum beginnt am Dienstag, 12. März, um 19.30 Uhr in der Großen Halle des Märkischen Museums (EG), Am Köllnischen Park 5.
Wir sind dazu eingeladen. Titel des Leserforums ist „Mitte – Probleme und Perspektiven eines Bezirks“. Es geht an dem Abend laut Einladung "um die zukünftige Entwicklung von Mitte, insbesondere in den Bereichen Stadtentwicklung und Wirtschaft". Fragen werden u.a. sein: "Müssen Alteingesessene angesichts steigender Mieten aus ihrem Kiez wegziehen und welche Instrumente existieren, um das zu verhindern? Können trotz des Baubooms Grünflächen erhalten bleiben? Wird der öffentliche Raum angemessen genutzt?" "Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion sind:
Vor einer Woche haben wir eine Pressemitteilung zum Thema Leerstand verschickt. Heute folgen einige Ergebnisse unserer Recherchen zum Thema:
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) am 7. Februar 2017 einen Workshop zum Thema „Lücken in der Leerstandsforschung – Wie Leerstände besser erhoben werden können“ in Berlin abgehalten. Aus dem Bericht darüber ist zu entnehmen, dass es keine klare Definition für den Leerstand gibt. Die Immobilienwirtschaft spricht nur dann von Leerstand, wenn eine auf dem Markt angebotene Wohnung nach drei Monaten noch keine neuen Mieter gefunden hat. (siehe Klebsch, O., 1997: Leerstand von Wohnungen, in: Mändle, E.; Galonska, J. (Hrsg.): Wohnungs- und Immobilien-Lexikon. Hamburg, S. 536–537.) Das ehemalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung (BMVBS) definiert den Leerstand ganz anders: „Ganz allgemein betrachtet bezeichnet Leerstand nutzbare Flächen in Gebäuden, die zur Zeit nicht genutzt werden“. (BMVBS/BBSR (Hrsg.), 2007: Grundstückswertermittlung im Stadtumbau. Verkehrswertermittlung bei Schrumpfung und Leerstand. Forschungen H. 127, Bonn, S. 23) „Die Unterscheidung zwischen marktaktiven und nicht-marktaktiven Leerständen ist für die Einschätzung der Nutzbarkeit der leer stehenden Wohnungen von entscheidender Bedeutung.“ (...) Die Bewertung hängt auch nicht nur an den Objektzuständen. So können ebenfalls strategische Entscheidungen der Eigentümer dazu führen, dass Wohnungen trotz bewohnbarem Zustand nicht am Markt angeboten werden.“ (BBSR im BBR (Hrsg.): BBSR-Berichte KOMPAKT 2/2017. Bonn, Juni 2017, S.) Mit welcher Leerstandsdefinition arbeitet das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum? Sind Objektzustände relevant für die Leerstandserfassung? In unserem Fall handelt es sich durchweg um bewohnbare Wohnungen mit normalem Standard. Natürlich lässt sich der Standard jeder Wohnung erhöhen, wenn sie teuer verkauft oder vermietet werden soll. Leerstehende Wohnungen lassen sich teurer verkaufen als bewohnte - das Interesse des Eigentümers ist klar. Wie geht das Bezirksamt mit dieser Gemengelage um? Laut Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum liegt dann keine Zweckentfremdung vor, wenn der Wohnraum „zügig umgebaut, instand gesetzt oder modernisiert wird und deshalb bis zu zwölf Monate unbewohnbar ist oder leer steht oder aus anderen objektiven Gründen nicht mehr vermietet werden kann“ (§2, Absatz 2) Was passiert mit Wohnungen, die schon instand gesetzt und modernisiert sind, deren Standard aus oben genannten Gründen erhöht werden soll? Aus unserer Sicht tut sich hier eine Lücke im Gesetz auf. Es ist in bestimmten Situationen einfach wirkungslos. Wir treffen uns wieder am 12.3.2019 um 20.00 Uhr.
Alle Mieter*innen sind ganz herzlich eingeladen! |