Dem menschlichen Grundbedürfnis Wohnen muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als dem Bedürfnis der Privatwirtschaft zur Profitmaximierung.
Ausgaben für Wohnen von ca. einem Fünftel des Einkommens und bei niedrigen Einkommen von ca. einem Zehntel des Einkommens für Wohnen halten wir für angemessen. Die derzeitige Annahme, dass Ausgaben von einem Drittel okay ist und in vielen Fällen bis zur Hälfte des Einkommens für Wohnen real ist, halten wir für unzumutbar und unangemessen.
Das Recht auf Wohnen ist u.a. im Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts verbindlich verankert. Für die Durchsetzung des Rechts sind staatliche Stellen zuständig. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass u.a. bezahlbarer Wohnraum ausreichend zur Verfügung steht und Menschen vor Eingriffen Dritter (wie z.B. Zwangsräumungen durch Privatunternehmen) bewahrt werden (Amnesty International).
Deshalb müssen alle Instrumente zur Sicherung von bezahlbarem Wohnen - auch in Zentrumslagen der Städte - genutzt werden. Das bedeutet u.a. die Mietpreisbremse muss verschärft werden, Verstöße dagegen müssen wirkungsvoll sanktioniert werden, das Planungsrecht muss geändert werden, so dass es das Gemeinwohl unterstützt!
Thema: Wohnwerterhaltung anstatt Luxussanierungen
Die - monetären - Wohnwert erhöhende Zusatzausstattung (u.a. Aufzug, Balkon) darf nur bei Zustimmung der Mieterschaft genehmigt werden.
Das Baurecht muss hinsichtlich von Baugenehmigungen geändert werden. Vor dem Hintergrund des Rechts auf Wohnen fordern wir, dass der Nutzungswert leitend sein muss. Derzeit werden Nutzungswert-mindernde Modernisierungs-Maßnahmen (z.B. Verschattung von Wohnungen durch Balkone in nicht dafür geeigneten Hinterhöfen), zugunsten Kapitalwert-erhöhenden Maßnahmen genehmigt.
In einem Miets-Haus mit einer Instandsetzung/Modernisierung, die z.B. wie bei uns 14 Jahre (2019) zurückliegt und in dem keine Mängel vorliegen, müssen vor dem Hintergrund des nachhaltigen Wirtschaftens Sanierungen von mängellosen Wohnungen untersagt werden. Wir fordern nach Modernisierungen eine Frist von 30 Jahren, in denen keine Modernisierung genehmigt werden darf.
Grundrissänderungen bzw. Wohnungszusammenlegungen müssen genau geprüft und im Kontext von Luxussanierungen derzeit stadtweit versagen werden.
Thema: Vorkaufsrecht für Spekulationsobjekte ausgestalten
Die Spekulations-Geschichte einer Immobilie muss als Kriterium für das Ausüben eines kommunalen Vorkaufsrecht einbezogen werden - mit dem Ziel weitere Spekulation zu stoppen.
Grundsätzlich soll beim kommunalen Vorkaufsrecht zur Wertermittlung einer Immobilie das Sachwertverfahren gelten nicht der Marktwert.
Häuser mit ausgeübten kommunalen Vorkaufsrecht müssen an Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder selbstorganisierte Projekte weitergereicht werden.
Gemeinwohlorientierte Eigentümer*innen und Vermieter*innen müssen gestärkt werden. Wir brauchen die Wiedereinführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit!
Thema: Soziale Mischung
Wir fordern die soziale Mischung in Zentrumslagen – in unserem Fall der Bezirksregionen Brunnenstraße Süd und Alexanderplatz – zu erhalten, zu fördern und wieder herzustellen.
Auch in Zentrumslagen muss es Wohnungen für WBS Inhaber_innen geben.
Die bunte, pluralistische und offene Stadt als Leitbild soll überall im Stadtgebiet Wirklichkeit bleiben oder werden.
Der soziale und preisgünstige Wohnungsneubau muss ausgeweitet werden, jedoch ohne den Erhalt von bezahlbaren Wohnungen im Bestand zu vernachlässigen. Wir fordern dauerhafte Sozial-Bindungen von Wohnungen einzuführen!
Thema: Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Teilungserklärungen) in großen Wohnblocks muss angesichts der derzeitigen Entwicklung flächendeckend versagt werden. Die Umwandlungen führen zur Verdrängung von einkommensschwachen Haushalten (junge und alte Menschen, Alleinerziehende und Familien).
Für die Genehmigung von Abgeschlossenheitserklärungen darf nicht die aktuelle Entwicklung im Stadtteil Ausgangspunkt und Kriterium nehmen, vielmehr muss der Erhalt oder die Schaffung einer sozialen Mischung im Stadtteil das Ziel sein.
Dach-Ausbauten müssen da versagt werden, wo sie keinen Beitrag zur Lösung der aktuellen Wohnungsfrage leisten vielmehr diese verschärfen.
Baugenehmigungen von Dachausbauten müssen an nachhaltigen Kriterien gekoppelt werden, z.B. Solaranlagen auf dem Dach.
Zwangsräumungen müssen verhindert werden! Der Kündigungsschutz muss dringend verbessert werden!
Thema: Bearbeitung und Kontrolle der Zweckentfremdung (Leerstand)
Mehr qualifiziertes Personal für die Bearbeitung und Kontrolle der Zweckentfremdung Gebiets-bezogen einstellen.
Konsequente Ahndung ohne Schlupflöcher für die Eigentümer/Entwicklerfirmen nach Einzelfallprüfung.
Dachausbau, Balkonanbau, Aufzüge bieten keinen Grund dafür, Wohnungen leer stehen zu lassen.
Tatsächliche treuhänderische Übernahme der betroffenen Häuser aufgrund des Verstoßes gegen das Grundgesetz „Eigentum verpflichtet“.
Thema: Modernisierungen
Der Anbau von Balkonen und von Aufzügen bringt in den vielen Fällen keinen Mehrwert für das Wohnen. In engen Hinterhöfen verschlechtern sie vielerorts die Wohnqualität durch Verschattung, durch Verstellung der Sicht, durch Erhöhung des Lärms. Dies sollte in den Genehmigungsprozess des Wohnungsamtes einbezogen werden.
Den Ein- und Anbau von Aufzügen nur da genehmigen, wo er nicht mit einem erheblichen Eingriff in die Bausubstanz verbunden ist oder den Charakter von Treppenhäusern erhält. Überprüfen in welchem Verhältnis Eingriffe in die Bausubstanz zum langfristigen Nutzen stehen.
Umlage nach Modernisierung auf 4 % der Baukosten beschränken und bei 1,50 €/qm im Monat innerhalb von 8 Jahren kappen!
Thema: Soziale Erhaltungsgebiete (Milieuschutz)
Differenzierten Prüfungskatalog ausarbeiten, der sich an den aktuellen Bedürfnissen, Entwicklungszielen für einen Stadtteil und sozialen Bedarfen in einem Gebiet ausrichtet.
In die Prüfung weniger statistische Verfahren mehr qualitative Verfahren einführen.
Den Zuschnitt der Prüfungsgebiete genauer betrachten und den Gegebenheiten vor Ort anpassen.
Einwohnerantrag für Soziale Erhaltungsgebiete ermöglichen.
Ermöglichen, dass auch kleinere Gebiete oder Wohnblocks zu Soziale Erhaltungsgebieten werden können.
Thema: Boden
Ermittlung der Bodenwerte ausgehend von der Zielmiete mittels Residualwertverfahren.
Einrichtung eines Berliner Bodenfonds, der Grundstücke ankauft, diese im Erbbaurecht zur Nutzung vergibt, und dessen Einnahmen einer revolvierenden Verwendung zugeführt werden.
Thema: Gewerbeentwicklung und Grünflächen in unserem Lebensumfeld
Der Verdrängung kleiner Gewerbebetriebe im Stadtteil entgegenwirken. Sie tragen wesentlich zu einer lebenswerten Umgebung bei.
Auf eine Änderungen im Gewerbemietrecht hinwirken: eine Mindestlaufzeit von Mietverträgen festlegen, Mietpreis-Begrenzungen einführen.
Auf die Einführung von Schutzrechten für Gewerbemietverträge hinwirken.
Soziale und pflegende Infrastruktur (Kita, Hebammen, Physiotherapie etc.) erhalten, auch sie braucht Räume.
Erhaltung und Pflege von Grünflächen im Stadtteil: Freiflächen, die noch nicht bebaut sind, bleiben frei und werden in Grünflächen umgewandelt (Bsp. Ecke Friedrichstraße/Torstraße).
Thema: Klimaziele und nachhaltiges Wirtschaften - Berlin 2030
Darauf hinwirken, dass Dachflächen für erneuerbare Energien vorgehalten werden, anstatt sie mit Luxusappartements zu belegen.
Überall wo es möglich ist, Freiflächen mit Zugänglichkeit für alle Menschen erhalten.